Jahreslosung 2024 - "Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." 1. Korinther 16,14

Kasualien

 

Ihre Kirchengemeinde begleitet Sie und Ihre Familie gerne an den wichtigen Stationen im Leben.

 

Taufe

Durch die Taufe werden Sie bzw. Ihr Kind ein Glied der christlichen Gemeinde. Im Auftrag Jesu tauft die evangelische Kirche durch dreimaliges Begießen mit Wasser im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Wenn ein Kind getauft wird, übernehmen die Eltern die Verantwortung der Erziehung im christlichen Glauben. Die Paten vertreten die Gemeinde und sollen den Eltern bei ihrer Aufgabe helfen.

In der Heilig-Geist-Kirche zu Grafengehaig taufen wir meistens am Sonntag nach dem Gottesdienst. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit während des Hauptgottesdienstes die Taufe mit einzubinden. Wenn der Tauftermin geklärt ist, wird Sie die Pfarrerin zu einem Taufgespräch einladen, um Ablauf und Lieder zu besprechen. Es wird auch besprochen, was Sie persönlich mit der Taufe verbinden. Außerdem informiert Sie die Pfarrerin über die Möglichkeit, eine Taufkerze zum Taufgottesdienst mitzubringen.  Die Auswahl Ihrer Paten muss unter dem Gesichtspunkt erfolgen, dass diese Mitglied einer christlichen Kirche sind, wenigstens ein Pate/eine Patin sollte evangelisch sein.

Zum Taufgespräch sollten Sie folgende Dokumente mitbringen:

  • Bei Kindertaufen die Geburtsbescheinigung für religiöse Zwecke, die Sie vom Standesamt erhalten haben.
  • Stammen die Paten nicht aus der Kirchengemeinde Grafengehaig, benötigen sie noch eine Patenbescheinigung, die die Paten bei dem Pfarramt ihrer zuständigen Gemeinde erhalten.

 

Trauung

Die kirchliche Trauung ist das öffentliche Bekenntnis von Braut und Bräutigam zu einem gemeinsamen Leben. Gottes Hilfe und Segen wird für das Paar erbeten und zugesprochen. Die kirchliche Trauung setzt die standesamtliche Trauung voraus.

Vor der Trauung findet ein Traugespräch mit dem Pfarrer statt. Der Traugottesdienst bietet vielfältige Möglichkeiten zur Mitgestaltung und Mitwirkung.

Bitte klären Sie Ihren Trautermin rechtzeitig mit der Pfarrerin ab, bevor sie ihre Gaststätte anmieten. Trotz wohlwollender Bemühungen sind leider nicht immer alle Wunschtermine erfüllbar.

  

Zum Traugottesdienst müssen Sie die standesamtliche Bescheinigung Ihrer Eheschließung mitbringen - und natürlich die Ringe nicht vergessen !

 

Bestattung

Bei einem Todesfall stehen wir Ihnen als seelsorgerlicher Ansprechpartner zur Verfügung und gestalten die Trauerfeier mit.

Bei einem Trauergespräch kann es um Ihre Fragen, Gedanken und ihren Schmerz gehen. Um das Leben des/der Verstorbenen in der Ansprache zu würdigen und von ihm/ihr Abschied zu nehmen, ist es gut, wenn an sein/ihr Leben erinnert wird.

Die Bestattungsart und den -termin besprechen Sie mit Ihrer Pfarrerin im Einvernehmen mit dem Bestattungsinstitut; ebenso die musikalische Gestaltung und den Ablauf der Trauerfeier.

Kasualgebühren

In der Kirchengemeindeordnung ist festgelegt, dass für Amtshandlungen Gebühren zu erheben sind. Die jeweiligen Beträge werden vom Kirchenvorstand beschlossen und veröffentlicht. Derzeit gilt für unsere Gemeinde folgende Regelung:


Taufe - gebührenfrei (für Gemeindeglieder) - wenn Sie von außerhalb bei uns taufen möchten, fragen Sie bitte nach den Gebühren

Trauung - 85 €

Bestattung - 160 €


In diesen Gebührensätzen enthalt ist z.B. Strom, Heizung, Orgel- und Mesnerdienst, Kerzen und kirchengemeindliche Gebühren; bei Bestattungen auch Faktoren wie Leichenhalle, Kreuzträger etc.


Die Kasualgebühren sind dazu da, Auslagen und Verwaltungskosten zu decken. Das Pfarramt stellt Ihnen über die Kasualgebühren eine Rechnung aus.

Informationen zu unserem Friedhof finden Sie hier